Allgemeine Geschäftsbedingungen Streetspotr

I. Vorbemerkung

Die Streetspotr GmbH, Emilienstraße 9, 90489 Nürnberg (im Folgenden: Streetspotr) betreibt eine Plattform, auf der angemeldete Mitglieder (im Folgenden: Auftraggeber) so genannte Mikrojobs ausschreiben können. Diese Mikrojobs können anschließend von anderen Mitgliedern (Auftragnehmer) angenommen werden.

Mikrojobs sind hierbei Aufträge, die von den Auftragnehmern erledigt werden können.

Streetspotr agiert als digitaler Vermittler zwischen Auftraggeber- sowie Auftragnehmerseite und ist der jeweilige Vertragspartner der Parteien. Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer selbst kommen nicht zustande. Das Vertragsverhältnis zwischen Streetspotr und den Auftraggebern auf der einen Seite, sowie das Vertragsverhältnis zwischen Streetspotr und den Auftragnehmern auf der anderen Seite, wird durch diese allgemeinen Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Vertragsbedingungen, welche die Vertragspartner von Streetspotr vorhalten, wird bereits jetzt widersprochen.

II. Gegenstand des Vertrages

Streetspotr hält eine Webpräsenz unter www.streetspotr.com vor, über welche die Auftraggeber Mikrojobs ausschreiben können.

Weiterhin bietet Streetspotr eine Anwendersoftware für Smartphones (im Folgenden: App) an, die von den Auftragnehmern auf deren Smartphone geladen werden kann. Über diese App kann der Auftragnehmer die Anforderungen des Mikrojobs erfahren und den Mikrojob (nach Maßgabe der Regelung unter Punkt III. 3.) annehmen und ausführen. Streetspotr behält sich vor, diese App nur für ausgewählte Smartphone-Modelle anzubieten.

III. Zustandekommen der Verträge

1.) Allgemeines

a) Die Ausschreibung oder Annahme von Mikrojobs setzt die Anmeldung des Auftragnehmers als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung zu diesen AGB. Ein Anspruch auf Anmeldung besteht nicht. Das Anlegen mehrerer Konten für dieselbe natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft ist unzulässig. Durch die Annahme der Anmeldung kommt ein Nutzervertrag zwischen Streetspotr und dem Auftragnehmer für die von Streetspotr vermittelten Dienste auf der Webpräsenz und für die App von Streetspotr zustande.

b) Auftragnehmer bzw. die Gesellschafter einer juristischen Person oder Personengesellschaft müssen mindestens das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben.

c) Die Auftragnehmer verpflichten sich, die bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

d) Die Anmeldung erfolgt nur im eigenen Namen des Auftragnehmers und nicht für Dritte. Es ist jedoch möglich, sein Konto an einen Dritten zu übertragen oder einen Dritten in die Erledigung von Mikrojobs einzubinden, insofern Streetspotr vorab über diese Einbindung bzw. Übertragung informiert wurde. Überträgt der Auftragnehmer die Erledigung von Mikrojobs auf einen Dritten, so handelt es sich um eine Unterbeauftragung des Dritten durch den Auftragnehmer im eigenen Namen. Ein Vertragsverhältnis des Dritten mit Streetspotr entsteht nicht.

e) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten eines Auftragnehmers ein, so ist dieser verpflichtet, die Angaben im Konto umgehend an Streetspotr zu melden. Auf Aufforderung durch Streetspotr ist die Richtigkeit der hinterlegten Daten durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Streetspotr behält sich vor, das Mitgliedskonto bis zur Vorlage der angeforderten Nachweise nicht freizuschalten. Legt ein Auftragnehmer nach der Registrierung angeforderte Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor, darf Streetspotr das Konto bis zur Vorlage der angeforderten Nachweise sperren.

f) Auftragnehmer melden sich mit ihrem vollständigen Namen bzw. Firmennamen und einer gültigen E-Mail-Adresse an. Die angegebenen Daten (insbesondere die E-Mail-Adresse) dürfen keine Namens- und/oder Markenrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, oder gegen die guten Sitten verstoßen. Bei einem Verstoß hiergegen behält sich Streetspotr das Recht vor, den Auftragnehmer jederzeit zu löschen bzw. zu sperren.

g) Die von Streetspotr für das Mitgliedskonto vergebenen Zugangsdaten, sowie das vom Auftragnehmer gewählte Passwort, sind geheim zu halten. Die Auftragnehmer verpflichten sich, bei Verlust der Daten, oder dem Verdacht des Missbrauchs, dies umgehend an Streetspotr zu melden.

h) Der bei Streetspotr angegebene volle Vor- und Nachname eines Auftragnehmers kann von diesem über eine Profileinstellung als V.N. abgekürzt werden und wird anderen Mitgliedern ab diesem Zeitpunkt in der App und Plattform ebenso angezeigt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Aktivierung der Community-Funktionen der Vor- und Nachname als „Vorname N.“ angezeigt wird.

i) Streetspotr betreibt ein Forum, so genannte StreetNews, an dem jedes Mitglied teilnehmen und eigene Beiträge einstellen sowie die Beiträge anderer Mitglieder kommentieren kann. Die Mitglieder verpflichten sich, durch ihre Einträge oder Kommentare keine Namens- und/oder Markenrechte oder andere Rechte Dritter zu verletzen, gegen die guten Sitten zu verstoßen oder Einträge einzustellen, die dem Zweck des Forums, sich über die Nutzung von Streetspotr auszutauschen, zuwiderlaufen. Insbesondere sind Einträge oder Kommentare, die Werbung enthalten, nicht gestattet. Solche Beiträge können kommentarlos gelöscht werden. Bei einem Verstoß hiergegen behält sich Streetspotr das Recht vor, Einträge und Kommentare bzw. das Mitglied jederzeit zu löschen bzw. zu sperren.

2.) Vertrag zwischen Auftraggeber und Streetspotr

a) Der Auftraggeber kann über die Webpräsenz einen Mikrojob erstellen und diesen an Streetspotr übermitteln oder Streetspotr mit der Erstellung eines Mikrojobs beauftragen. Im Regelfall ist dieser Mikrojob sofort für alle Auftragnehmer sichtbar. Streetspotr behält sich vor, Mikrojobs nach firmeninternen Kriterien zu überprüfen, und anschließend zu entscheiden, ob dieser über die Plattform und/oder die App angeboten wird. Ein Anspruch des Auftraggebers darauf, dass Streetspotr den Mikrojob veröffentlicht, besteht nicht. Streetspotr behält sich vor, einen Mikrojob ohne Angabe von Gründen zu löschen bzw. nicht zu veröffentlichen. Weiterhin gewährleistet Streetpotr nicht, dass die ausgeschriebenen Mikrojobs von einem Auftragnehmer angenommen und ausgeführt werden.

b) Der Mikrojob ist so genau wie möglich zu beschreiben. Insbesondere ist der genaue Leistungsgegenstand ausführlich zu erklären. Weitere wesentliche Angaben sind dessen Gültigkeitsdauer und der Termin, bis zu welchem der Auftraggeber die Bearbeitung erwartet und bis wann die Leistung durch einen Auftragnehmer zu erbringen ist, sowie die Vergütung für den Auftragnehmer. Für Kosten für nicht zufriedenstellende Ergebnisse, die durch falsche Angaben von Adressen/Geokoordinaten oder falschen/ungenauen Angaben im Mikrojob entstehen, haftet der Auftraggeber. Bei Mikrojobs, bei denen der Auftragnehmer nicht die geforderten Ergebnisse liefern kann, gilt folgendes:

  • Wenn die gesuchte/angegebene Location nicht mehr für die Zwecke des Mikrojobs verfügbar ist, weil sie beispielsweise vorübergehend oder dauerhaft geschlossen ist, erhält der Auftragnehmer ab dem 01.10.2019 einen Betrag in Höhe von 0,50€, wenn er durch Bildaufnahmen der Location nachweisen kann, dass der Mikrojob aufgrund der Location (bspw. wegen Schließung) nicht ausführbar ist. Der Betrag ist vom Auftraggeber zu tragen und wird mit der bereits gezahlten Vergütung verrechnet.
  • Wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, den Mikrojob auszuführen, weil er durch den Inhaber der Location oder dessen Angestellte darin gehindert wird, aussagekräftige Innenaufnahmen der Location anzufertigen, zahlt der Auftraggeber keine Vergütung. In diesem Fall kann Streetspotr dem Auftragnehmer nach eigenem Ermessen mit „StreetPoints“ (siehe Abschnitt VII.) gewähren.

c) Nach Beendigung des Mikrojobs entstehen weitere Gebühren, die anhand des Auftragswertes bemessen werden. Diese werden dem Auftraggeber vor Einstellen des Mikrojobs bekanntgegeben und sind von diesem an Streetspotr zu entrichten.

d) Der Mikrojob darf gegen keine gesetzlichen Vorgaben verstoßen, insbesondere keine strafrechtlichen, diskriminierenden, pornografischen oder rassistischen Inhalte aufweisen sowie, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine Firmenlogos oder externe Links auf werberische Inhalte enthalten. Angegebene externe URLs dürfen ausschließlich dem Zweck, den Mikrojob näher zu beschreiben, dienen. Streetspotr hat das Recht, Mikrojobs und deren Inhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese sowohl auf der Webseite als auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Ebenso kann der Mikrojob durch Streetspotr so umformuliert und optimiert dargestellt werden, dass die Aufgabe für die User besser verständlich ist und die Formulierungen den üblichen Grundsätzen der Plattform entspricht (z.B. Anrede). Streetspotr wird hierbei den Inhalt für die geforderte Leistung nicht verändern.

e) Sobald der Mikrojob von einem Auftragnehmer angenommen oder dessen Ausführung abgeschlossen wurde, wird der Auftraggeber hierüber an seine angegebene E-Mail-Adresse informiert. Diese Einstellung ist im Mitgliedskonto des Auftraggebers bei Bedarf deaktivierbar. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ausführung des Mikrojobs gegenüber Streetspotr oder den Auftragnehmern besteht nicht. Wird der Mikrojob nicht innerhalb der bezeichneten Ausschreibungsfrist angenommen, kann der Auftraggeber den Mikrojob erneut ausschreiben, ohne dass ihm hierfür weitere Kosten entstehen. Werden die Ergebnisse eines Mikrojobs aus objektiv nachvollziehbaren Gründen vom Auftraggeber nicht akzeptiert, kann dem Auftragnehmer eine definierte Zeitspanne zur Nachbesserung der Ergebnisse eingeräumt werden.

f) Das Vorhandensein der vom Auftragnehmer an Streetspotr gelieferten Ergebnisse wird dem Auftraggeber an dessen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gemeldet, sofern dieser diese Benachrichtigungsfunktion nicht in seinem Profil deaktiviert hat. Nach Eingang der E-Mail ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb von 7 Kalendertagen die Ergebnisse anhand der Beschreibung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme kann nur verweigert werden, sofern die Ergebnisse wesentlich von der Beschreibung des Mikrojobs abweichen. Erfolgt innerhalb des oben genannten Zeitrahmens keine begründete Ablehnung, gelten die übermittelten Ergebnisse durch den Auftraggeber als abgenommen.

g) Mit Abnahme wird Streetspotr die an Streetspotr durch den Auftragnehmer gem. Ziffer 3.) f) übertragenen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Auftraggeber übertragen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Rechteinhaberschaft nicht durch Streetspotr überprüft wird.

h) Streetspotr rechnet die Mikrojobs und alle zusätzlich erbrachten Dienstleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Regelfall einzeln ab und stellt dem Auftraggeber eine Rechnung als PDF per E-Mail oder über die Webpräsenz zur Verfügung.

i) Sowohl die Vergütung für den Auftragnehmer als auch die Gebühren von Streetspotr sind vom Auftraggeber per Vorkasse über PayPal, Kreditkarte oder Lastschrifteinzug an Streetspotr zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Erst nach Bezahlung wird der Mikrojob ausführbar.

j) Möchte der Auftraggeber nicht, dass eruierte oder bereitgestellte Adressen von Streetspotr für weitere eigene Zwecke verwendet werden, so muss dieser Verwendung seitens des Auftraggebers in schriftlicher Form widersprochen werden.

k) Streetspotr ist dazu berechtigt, in die Mikrojobs Teilaufgaben für eigene Zwecke zu integrieren.

l) Streetspotr behält sich vor, das gesammelte Bildmaterial akzeptierter Mikrojobs nach sechs Monaten zu löschen. Der Auftraggeber wird hierüber zwei Wochen vorher informiert und erhält die Möglichkeit, die Daten erneut als Export zu beziehen oder das Speichern seiner Mikrojobs und Bilder gegen eine Hosting-Gebühr zu verlängern.

3.) Vertrag zwischen Streetspotr und Auftragnehmer

a) Der Auftragnehmer kann, über die von Streetspotr bereitgestellte App, nur die veröffentlichten Mikrojobs annehmen, für welche seine Qualifizierung anhand des unter VI geregelten Bewertungssystems gegeben ist.

b) Durch Betätigen der „Job annehmen“-Schaltfläche in der Beschreibung eines Mikrojobs innerhalb der App wird vom Auftragnehmer das Angebot zur Erbringung der Leistung innerhalb der im Mikrojob genannten Ausführungsfrist, und anhand der im Mikrojob angegebenen Leistungsbeschreibung, angenommen.

c) Bei Mikrojobs, bei denen der Auftragnehmer nicht die vom Auftraggeber geforderten Ergebnisse liefert, besteht kein Anspruch auf die Vergütung. Darüber hinaus gilt folgendes:

  • Wenn die gesuchte/angegebene Location nicht mehr für die Zwecke des Mikrojobs verfügbar ist, weil sie beispielsweise vorübergehend oder dauerhaft geschlossen ist, erhält der Auftragnehmer ab dem 01.10.2019 einen Betrag in Höhe von 0,50€ wenn er durch Bildaufnahmen der Location nachweisen kann, dass der Mikrojob aufgrund der Location (bspw. wegen Schließung) nicht ausführbar ist
  • • Wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, den Mikrojob auszuführen, weil er durch den Inhaber der Location oder dessen Angestellte darin gehindert wird, zahlt der Auftraggeber keine Vergütung. In diesem Fall kann Streetspotr dem Auftragnehmer nach eigenem Ermessen mit „StreetPoints“ (siehe Abschnitt VII.) gewähren.

d) Der Auftragnehmer wird innerhalb der im Mikrojob und/oder der für alle Mikorojobs benannten Frist das Ergebnis an Streetspotr übersenden. Erfolgt nach Absendung der Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen keine Ablehnung, so gilt diese als abgenommen. Die Übersendung der Leistung ist hierbei ausschließlich über die von Streetspotr zur Verfügung gestellte App möglich. Nach der Übersendung wird der Auftragnehmer ebenfalls über die App eine Bestätigung über die Datenübermittlung bekommen. An Streetspotr übermittelte Fotos werden ausschließlich über das Smartphone, auf dem die Streetspotr-App installiert und der Zugang gewährt ist, aufgenommen. Hiervon sind Tablet-User ausgeschlossen.

e) Der Auftragnehmer sichert hierbei zu, dass die übermittelten Leistungen bzw. Daten frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Urheber- und/oder Markenrechtsverletzungen enthalten, sowie dass das Persönlichkeitsrecht von Dritten gewahrt wurde. Es ist hierbei alleinige Aufgabe des Auftragnehmers, sich gegebenenfalls die notwendigen Einwilligungen etwaiger Rechteinhaber einzuholen.

f) Mit der Übermittlung der Daten an Streetspotr räumt der Auftragnehmer Streetspotr die ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, soweit dies gesetzlich möglich und zulässig ist. Zudem verzichtet der Auftragnehmer auf sein Namensnennungsrecht gem. § 13 UrhG. Der Auftragnehmer bedarf zur weiteren Ausübung von Nutzungs- und Verwertungsrechten in jedem Fall der Zustimmung von Streetspotr.

g) Der Auftragnehmer kann nach Abnahme des Auftrags durch den Auftraggeber gemäß Ziffer 3.) d) die im Mikrojob ausgeschriebene Vergütung in der App zu den dort formulierten Bedingungen (u.a. Angabe von Name, Rechnungsadresse, Ust.-ID bei Gewerbetreibenden) anfordern und erhält automatisiert und ohne Zahlung von Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung der Vergütung per PayPal die angeforderte Vergütung. Der Auftragnehmer hat hierzu nach Aufforderung von Streetspotr eine PayPal-ID auf der Plattform zu hinterlegen. Alternative Zahlungsweisen existieren nicht. Die Frist beginnt frühestens mit der Hinterlegung der PayPal-ID.

h) Insofern eine ungültige oder falsche PayPal-Adresse eingetragen wird, besteht bei einer Fehlauszahlung kein Anspruch auf eine erneute Vergütung. Ein allgemeiner Anspruch auf Vergütung besteht für drei Jahre. Nach diesem Zeitraum verfällt der Anspruch auf eine Auszahlung.

IV. Beendigung des Vertrages

1.) Jeder Auftragnehmer hat die Möglichkeit, den Vertrag für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform von Streetspotr ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Ebenso verhält es sich auf Seiten der Auftraggeber, falls dies nicht anderweitig vereinbart ist. Die Kündigung von Auftragnehmern und Auftraggebern muss per E-Mail an support@streetspotr.com gerichtet werden. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn die Absenderadresse mit der vom Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse identisch ist. Die Kündigung von Streetspotr erfolgt ebenfalls per E-Mail an die vom Auftragnehmer oder Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse.

2.) Im Falle der Kündigung werden sämtliche Daten durch Streetspotr gelöscht. Für den Fall, dass das Mitglied an einer Ausschreibung nach den Maßgaben der Regelungen unter III. 2. bzw. 3. beteiligt ist, speichert Streetspotr die zur Beendigung und Abwicklung der Ausschreibung notwendigen Daten, bis diese hierfür nicht mehr benötigt werden.

V. Haftung

1.) Streetspotr haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit, im Übrigen gilt das Gesetz. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Streetspotr, sofern das Mitglied Ansprüche gegen diese geltend macht.

2.) Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet Streetspotr für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat Streetspotr die Verpflichtung, die vom Auftragnehmer übermittelten Daten an den Auftraggeber weiterzuleiten. Gegenüber Verbrauchern haftet Streetspotr auch aus Verzug und der von Streetspotr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung für jede Fahrlässigkeit, allerdings ebenfalls nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

3.) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von Streetspotr garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade das Mitglied vor solchen Schäden zu schützen.

4.) Diese Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Streetspotr entstanden sind und auch nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

5.) Für die Verfügbarkeit der App oder der Webpräsenz übernimmt Streetspotr keine Garantie. Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit zeitweise wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten eingeschränkt sein kann.

6.) Der Auftragnehmer stellt Streetspotr bereits jetzt von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Streetspotr stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftragnehmer die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verletzung Rechte Dritter, wie etwa Urheber- und/oder Markenrechte, sowie Persönlichkeitsrechte. Der Auftragnehmer trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7.) Streetspotr haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die der Auftragnehmer bzw. die von diesem beauftragte Person sich oder anderen während der Ausführung eines Mikrojobs zufügt, sofern Streetspotr hieran kein Verschulden trifft. Der Auftragnehmer bzw. die von diesem beauftragte Person ist angehalten immer alle gebotenen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten und umsichtig zu handeln.

VI. Bewertungssystem

1.) Zum Schutz der Auftragnehmer und Auftraggeber existiert ein Bewertungssystem, bei dem (vorerst einseitig) die Auftraggeber nach der Durchführung eines Mikrojobs bewertet werden können. Der Auftragnehmer hat immer ein Recht auf Nachbesserung des Ergebnisses, falls er in seinem Ergebnis nicht vorsätzlich täuschen wollte (bspw. ein völlig anderes Motiv als das geforderte hochgeladen hat). Dies gilt sofern nicht anders vereinbart.

2.) Die Auftragnehmer und Auftraggeber sind verpflichtet, in den von ihnen abgegebenen Bewertungen wahrheitsgemäße und sachliche Angaben zu machen.

3.) Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwiderläuft, ist untersagt. Dazu zählen insbesondere unzutreffende Bewertungen und Bewertungen, die zu einem anderen Zweck verwendet wurden.

4.) Bewertungen können von Streetspotr gelöscht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die AGB oder geltendes Recht bestehen.

VII. Bonussystem

1.) Nach jedem erfolgreich abgeschlossenen Mikrojob werden dem Auftragnehmer StreetPoints gutgeschrieben. StreetPoints sind virtuelle Punkte, welche die Teilnahme und das Engagement eines Auftragnehmers auf der Plattform repräsentieren.

2.) StreetPoints können dem Auftragnehmer entzogen werden, sofern der Mikrojob vom Auftraggeber nicht abgenommen wurde.

VIII. Schlussbestimmungen

1.) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.) Sofern der Auftragnehmer oder Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.



Streetspotr GmbH, Nürnberg, im Oktober 2021


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